Die Familie Müter Stiftung  ist steuerbegünstigt. Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 

Spenden an die Stiftung kann der Spender laut § 10b EStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 KstG und § 9 Nr. 5 Gew.StG steuerlich geltend machen.

Projekte, die wir zur Zeit begleiten:

P 1: Förderung von Kleinkindern aus Problemfamilien;

P 2: Frauenhäuser;                                                 P 3: Palliativstationen;

P 4: Beschützende Werkstätte;                              P 5: Jugendhilfe

Organspende: Wir versenden kostenlos  Organspendeausweise.

Öffentliche Tafeln und Läden:  Wir helfen mit Geld, füllen Regale.

Spendenquittung zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt: Für Spenden bis 200 EUR gilt das Überweisungsformular als abzugsfähige Quittung. Für Spenden über 200 EUR senden wir Ihnen eine gesonderte Spendenquittung.

EUR- 5,-, 10,- oder mehr, sind herzlich willkommen. Helfen Sie uns helfen. Danke.

 

Zum Überweisungsformular.pdf      (Zum Ausfüllen und Ausdrucken)

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