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Die Familie Müter Stiftung ist steuerbegünstigt. Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Spenden an die Stiftung kann der Spender laut § 10b EStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 KstG und § 9 Nr. 5 Gew.StG steuerlich geltend machen. Projekte, die wir zur Zeit begleiten: P 1: Förderung von Kleinkindern aus Problemfamilien; P 2: Frauenhäuser; P 3: Palliativstationen; P 4: Beschützende Werkstätte; P 5: Jugendhilfe Organspende: Wir versenden kostenlos Organspendeausweise. Öffentliche Tafeln und Läden: Wir helfen mit Geld, füllen Regale. Spendenquittung zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt: Für Spenden bis 200 EUR gilt das Überweisungsformular als abzugsfähige Quittung. Für Spenden über 200 EUR senden wir Ihnen eine gesonderte Spendenquittung. EUR- 5,-, 10,- oder mehr, sind herzlich willkommen. Helfen Sie uns helfen. Danke.
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